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Ruin durch NATO-Verwendung
Profit der Bundesregierung zu Lasten von ehem. NATO Angehörigen über 100 Mio.€

Aufgrund einer Beurlaubung in Interesse der Bundesrepublik Deutschland von 1988 bis 1993 werden mir von der Bundswehrverwaltung monatlich ca. 1800 € von meiner Pension als OTL a.D. abgezogen. Der Abzug gilt fast auf Lebensdauer. Dies wird darauf zurückgeführt, dass ich eine gem. NATO-Regeln angebotene Leaving-Allowance in Höhe von 38.800€ angenommen und nicht an die Bundesregierung abgeführt habe, wie ca. 1100 meiner Kameraden. Gleichzeitig wurden mir damals meine bei der NATO vom Gehalt eingesparten 20.838 € zurückgezahlt. Hätte man uns zu Zeitprunkt der Rückzahlung mitgeteilt, dass man beabsichtigt uns den 7-fachen Betrag von der Pension abzuziehen, wäre keiner auf diese staatliche Abzocke hereingefallen. Der Profit der Bundesregierung entspricht etwa 100 Mio € welche sie aufgrund von NATO-Geldern ohne Gegenleistung abzieht.

Obwohl der Abzug, wie im Folgenden dargestellt Wuchercharakter hat, in vielen gleichen Fällen meiner Kameraden eine immer unterschiedliche Höhe hat, hat das BVerfG keinen Verstoß gegen Art. 3GG gesehen (2BvL 10/11 vom 27.05.2018). Auch die Enteignung gegenüber Pensionsempfängern, welche keine NATO-Verwendung hatten, wurde nicht als gesetzeswidrig bewertet. Leider muss ich feststellen, dass diese Regelung von Parlamentariern, Richtern und Verwaltungsjuristen als „gerecht“ angesehen wird. Auch Interessenverbände helfen mir nicht. Ich bitte Sie, sich für Gerechtigkeit einzusetzen.

Es stellt sich die Frage welcher Gedanke, Moral und Charakter Beamte dazu verleitete eine Parlamentsvorlage mit 7-fachem Abzug dem Parlament vorzulegen und das als „Vermeidung einer Doppelversorgung“ (einfacher Abzug) zu deklarieren, eine glatte Lüge. Die Frage stellt sich natürlich auch für die heutigen Vollstrecker dieser Maßnahmen.

Ziffer 4. o. a. BVerfG Beschluss:"Dies kann dazu führen, dass die Summe aller Ruhensbeträge nach Ablauf einer gewissen Zeitdauer
jedenfalls den Nennbetrag der erhaltenen Abfindung überschreitet." Dies ist falsch. Es ist mathematisch nachweisbar, dass alle Abzugsregelungen so ausgelegt sind, dass sie innerhalb weniger Jahre den NATO-Betrag erheblich übersteigen und bis zum statistischen Lebensende einen mehrfachen Abzug der erhaltenen Beträge ausmacht. Nachweislich gibt es keinen über 70 jährigen,
bei dem der Nennbetrag nicht überschritten wurde oder...?
Inzwischen wurde diese Regelung gesetzlich geändert, aber die übliche Günstigkeitsregelung wurde nur selektiv und nicht für alle Altfälle angewandt. Die alten Pensionsfaktoren gelten heute nichtmehr, werden aber in meinem Fall noch für die Abzüge angewandt.

Da ich der Meinung bin, dass diese Problematik sehr komplex ist, habe ich mich bemüht das Wesentliche in einer Grafik darzustellen. Dies zeigt deutlich, wie durch eine unzumutbare Enteignung der Bund Profitte in Höhe von min. 100 Mio €, nicht zuletzt auch auf Basis der NATO-Mitgliedschaft, einfährt und sich somit bereichert.

Der Deutsche Anteil an der NATO-Auszahlung von 38.800€ ist maximal 40%. Der durchschnittliche jährliche Abzugsbetrag von meiner Pension ist 14.808 €. Die rote Linie in der Grafik (Seite3) zeigt den linearen Anstieg der Abzüge und damit den Profit, welchen die Bundesregierung auf meine Kosten erwirtschaftet.
Man hat mir alle Inflationsausgleiche von Sept. 2023 bis Feb 2024 abgezogen. Nach der Bezügeerhöhung März 2024 habe ich monatlich 100 € Netto weniger als in den Vormonaten!







                                    
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Enteignung durch NATO-Pensionsabzüge