Hass auf Pensionäre mit NATO-Hintergrund
Staatliche Ungerechtigkeit!
Inzwischen hat man mehr als meine Inflationsausgleichszahlung (Doppelversorgung) einbehalten und droht mir mit einem noch höheren Abzug, da die Pfändungsfreigrenze nicht erreicht sei. Gemäß Beschluss BVerfG 2 BvL 10/11 vom 23.05.2017 werde ich aber die Wucherabzüge bis zu meinem Lebensende hinnehmen müssen mit steigender Tendenz.
Das BVerfG sieht keinen Verstoß gegen Art. 3 GG wenn ich schlechter behandelt werde als andere
Abzugsfälle oder einem rein natoinalverwendeten Offizier mit gleichem Dienstgrad! So zahle ich inzwischen den Wert eines Eigenheimes ohne ersichtlichen Grund an Pensionsabzügen. Inzwischen wurden die NATO-Gelder mehr als einbehalten! Dabei habe ich mich konform zu den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und der NATO verhalten. Die Bestimmungen sind so (Wherbeauftragte des Bundestages!).
Das BVerfG hat entschieden, dass der Abzugsbetrag den erhaltenen Betrag übersteigen kann.
Das Wort "kann" ist falsch. Alle Abzugsmethoden bis 2020 sind so ausgelegt, dass sie den NATO- Betrag erheblich übersteigen. Dies ist mathematisch und faktisch bewiesen! In meinem Fall
wird der 7-fache Betrag einbehalten!
In seinem merkwürdigen Beschluss leitet das BVerfG die Tradition der Dienstzeitanrechnung in der NATO aus Gesetzen und Bestimmungen der Jahre 1869 - 1937 her. Die Tradition der Bundeswehr mit den Entsenderichtlinien, welche eindeutig sind (Interesse der Bundesrepubliik Deutschland), wurde nicht untersucht. Hierfür geht aber niemand mit Kerzen oder Schildern auf die Straße!
Das ist blanker Hass! Das ist reines finanziell Fertigmachen! Amtsangemessene Alimentation, Fürsorge, gegenseitiges Vertrauen, Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Pflichterfüllung sehen anders aus. Es stellt sich die Frage, wo dieser Hass herrührt.
Es gibt eine einfache und gerechte Regelung dieser Altfälle. Der Gesetzgeber hat, wahrscheinlich auf Vorlage BMVg, 2020 die Bestimmungen dahingehend geändert, dass der NATO-Betrag verrentet wird und damit monatlich ein gerechter Betrag abgezogen wird. Statt aber gerecht alle gleichen Fälle gleich zu behandeln, wurden die Altfälle nicht einbezogen. Dass man sich damit der Altersdiskriminierung schuldig macht hat man wie vieles andere übersehen.
Besonders schockierend ist das Verhalten von Beamten des BMVg, den Verbänden, Politikern (auch MdBs) und der Öffentlichkeit auf diese Methoden. Statt mit einer Gesetzesvorlage mit
der im Pensionsrecht üblichen Günstigkeitsregelung der neuen Methode, lebt man seinen Hass auf Kosten unschuldiger aus. Man ist ja selbst nicht betroffen!